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Organisatorische Leitsätze der Syndikalistisch-Anarchistischen Jugend Deutschlands

Die Synd-anarch. Jugend ist eine Organisation junger, nach Freiheit ringender Menschen.

Die SAJD spricht sich für die Organisation aus in der klaren Erkenntnis, dass die organische Zusammenfassung der Kräfte die beste Gewähr für die restlose Ausnutzung jeder Möglichkeit im Sinne des revolutionären Klassenkampfes sowie für eine schlagkräftige Aktion und Agitation ist.

Die SAJD betrachtet sich als Schule junger Menschen, die Kämpfer für die soziale Revolution erzieht nach der Devise: Jeder nach seinen Fähigkeiten und Veranlagungen. Daher ist die Organisation nicht Selbstzweck, sondern das Mittel, alle jungen Kräfte zu erfassen und zu erziehen nach den Prinzipien des antiautoritären Sozialismus und dadurch die soziale Revolution in jeder Hinsicht zu fördern und endlich auszulösen.

Die Organisation der SAJD ist aufgebaut auf der Grundlage des Föderalismus, das bedeutet: im Willen der Mitglieder liegt die Exekutive.

Mitgliedschaft

Der SAJD können angehören alle jungen Menschen, die den revolutionären Klassenkampf auf der Basis des Syndikalismus im Sinne des kommunistischen Anarchismus zu führen bereit sind. Grundsätzlich sollen die Mitglieder der SAJD nicht in Zentralverbänden oder Parteien organisiert sein, sondern wird die Erwerbung der Mitgliedschaft in der FAUD (Anarcho-Syndikalisten) oder der Föderation der kommunistischen Anarchisten anempfohlen.

Organisatorischer Aufbau

Die SAJD gliedert sich in Orts-, Kreis- und Bezirks (Provinz) oder Landesgruppen, die sich zusammenschließen zur Reichsföderation.

Als technisches Organ jeder Ortsgruppe gilt die Informationsstelle.

Das oberste, ausführende und repräsentative Organ ist die Reichs- Informationsstelle (Geschäftsstelle).

Haupttätigkeit der Ortsgruppen

Die Ortsgruppen haben die Aufgabe, allüberall für die Idee des antiautoritären Sozialismus zu wirken. Werbeveranstaltungen verschiedenster Art, wie öffentliche Jugend- Versammlungen, literarisch- wissenschaftliche Abende usw. sind neben den vornehmsten Aufgaben, Propaganda der Weltanschauungsschulen des Antimilitarismus, des kommunistischen Anarchismus und des Syndikalismus das Wirken nach außen. Das Schwergewicht der Propaganda ist auf die Betriebe zu legen.

Die Pflege der Gemeinschaft, der Solidarität und der Taterziehung (Verschmelzen von Lernen und Leben) sind die vornehmsten Aufgaben innerhalb des Kreises der Mitgliedschaft. Außerdem sind anzustreben:

Die Bildung von Kindergruppen

Zusammenstellung von Arbeitsgemeinschaften zur Vertiefung des Wissens in die verschiedensten Zweige der allgemeinen Wissenschaften, der Technik, Literatur und Kunst und der nationalen und internationalen Arbeiterbewegung.

Den Gruppen wird empfohlen, nach Möglichkeit aufs engste zusammenzuarbeiten mit der FAUD (S.), der Föderation der kommunistischen Anarchisten und dem Syndikalistischen Frauenbund.

Tätigkeit der Informationsstelle.

Um die Ortsgruppen nach außen hin zu vertreten, die Arbeiten und Veranstaltungen zu regeln und zu organisieren, sowie die Verbindung der Gruppen untereinander herzustellen und aufrechtzuerhalten, wählt jede Ortsgruppe eine Informationsstelle. Die Informationsstellen sind das Herz im Körper der Organisation. Sie informieren die einzelnen Gruppen und Glieder gegenseitig, vermitteln, geben Anregungen und leiten, wenn die Mitgliedschaft keine anderen Maßnahmen trifft, die gemeinsamen Arbeiten, Veranstaltungen und Aktionen. Großer Wert ist auf den Austausch der Informierung über die Gruppentätigkeit zu legen, weil hierdurch eine befruchtende Wirkung auf das Tat – und Geistesleben der Gruppen und Mitglieder hervorgerufen wird. Ebenso wichtig und wertvoll ist das, des öfteren zu veranstaltende Kreis- und Bezirkstreffen zu Propagandazwecken und gemeinsame Wanderfahrten, um persönlichen Kontakt auf breitester Grundlage zu bewirken. Dasselbe gilt auch für die Informationsstellen der kreis, bezirks (Provinz-) und landesweise zusammengeschlossenen Gruppen.

Die Reichs-Informationsstelle ist das oberste ausführende und repräsentative Organ der SAJD. Ihre vornehmsten Aufgaben und Pflichten sind: Die SAJD und ihre Ideen in Wort und Schrift zu verbreiten und zu vertiefen. Den organisatorischen Zusammenhalt der Gruppen zu pflegen und zweckdienliche Berichte oder Rundschreiben und Jugendliteratur zu vermitteln und herzugeben; die Vertretung der SAJD anderen Organisationen gegenüber, sowie die Aufnahme von Beziehungen und Pflege derselben, mit den leitenden Körperschaften von gleich gesinnten Bruderorganisationen zwecks gesteigerter Aktivität.

Organ:

der SAJD ist „Junge Anarchisten“.

Dasselbe wird von der Reichs-Informationsstelle herausgegeben und im Sinne der Prinzipien der SAJD redigiert sowie alle Bekanntmachungen, die Gesamtbewegung betreffend, in demselben veröffentlicht. Die Gruppen sind verpflichtet, ihre Mitglieder zum Abonnement der „Jungen Anarchisten“ anzuhalten. (Solange die ‚Jungen Anarchisten’ noch nicht erscheinen, gelten nach Möglichkeit als Publikationsorgane: ‚Der Syndikalist’, ’Der freie Arbeiter’ und ‚Die Schöpfung’.)

Finanzierung

Zur Herausgabe des Organs und geeigneter Literatur sowie zur Deckung der Geschäfts- und Propagandaunkosten usw., die allen Gruppen und Informationsstellen entstehen, werden Beiträge erhoben. Es bleibt den Gruppen überlassen, ob sie den Beitrag in fester oder freiwilliger Form erheben. Grundsätzlich soll ein Viertel der Beiträge an die RiSt. abgeführt werden. Die Regelung der Finanzierung der Kreis- und Bezirksinformationsstellen haben die in Kreise und Bezirken zusammengeschlossenen Gruppen selbst vorzunehmen.

Kongress:

Der Kongress bildet die oberste Vertretung der SAJD.

Zur Teilnahme an ihm sind berechtigt:

1. Die Delegierten der zur Reichsföderation angeschlossenen Ortsgruppen. Es bleibt den Gruppen überlassen, die Zahl der Delegierten zum Kongress zu bestimmen.

2. Die Mitglieder der Reichs-Informationsstelle (In allen Fällen, die die geschäftliche Leitung der SAJD betreffen, haben sie nur beratende Stimme).

Der Kongress wählt und bestimmt seine Leitung und Geschäftsordnung selbst. Bei allen Beschlüssen und Abstimmungen entscheidet die einfache Majorität der Kongressdelegierten.

Kongresse werden von RISt. einberufen, oder wenn mindestens 2/3 der Ortsgruppen dieses beantragen; jedoch hat alljährlich einer stattzufinden.

Dasselbe gilt von den Kreisen und Bezirken in bezug auf Konferenzen. Anträge für den Kongress sind bei der RISt. mindestens 5 Wochen vorher einzureichen und im Organ ‚Junge Anarchisten’ bekannt zugeben.“

Aus: „Der Syndikalist“, 5. Jg. (1923), Nr. 13.

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