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    „Der Arbeitslose“ 
     
       
    Parole: Die Befreiung der Arbeiterklasse 
    muss das Werk der Arbeiter selbst sein!   
    Für Klassensolidarität und direkten Kampf gegen 
    die Arbeitslosigkeit über die Köpfe aller Führer hinweg! (1932)   
    Herausgeber: Syndikalistische 
    Arbeiterföderation Dresden (1930)/ Freie Arbeiter-Union Deutschlands 
    (Anarcho-Syndikalisten), angeschlossen an die Internationale 
    Arbeiter-Assoziation   
    1932/33: Freie Arbeiter-Union Deutschlands 
    (Anarcho-Syndikalisten), Angeschlossen an die Internationale 
    Arbeiter-Assoziation   
    Erscheinungsort: Dresden   
    Erscheinungszeitraum: 1. Jg. Nr. 1/April 
    1930 – 4. Jg. Nr. 5/Mitte März 1933   
    Erscheinungsrhythmus: alle 3-4 Wochen 
    (1930)/ 
    Alle 2 Wochen (1932/33)   
    Auflage: 2.000 (Nr. 1)-3.000 (Nr. 2 - 
    1930); 
    ca. 1.000 (März1933)   
    Seitenzahl: 4-6   
    Vorgänger: Existierte neben dem 
    „Syndikalist“   
    Nachfolger: Existierte neben dem 
    „Syndikalist“   
    Verlag:    
    Martin Bergemann, Carolastrasse 1, Dohna   
    1933: Werner Höme, Dresden   
    Druck: Emil Kunath, Bahnhofstrasse 11, 
    Heidenau 1 (1930), A. Janiszewski GmbH, Elisabethufer 29, Berlin   
    1931: Martin Bergemann, Carolastrasse 1, Dohna   
    1933: A. Janiszewski GmbH, Elisabethufer 29, 
    Berlin   
    Redaktion: Oskar Kohl, Kipsdorfer Strasse 
    157, Dresden (1930); Walter Seibi, Amalienstrasse 12, Dresden (ab Nr. 12, 
    1931); 
    Werner Höme, Dresden (1932/33)   
    Kassierer: K. Rimmelspacher, 
    Leuchtturmweg 4, Niedersedlitz   
    Beiträge von: Hans Beckmann, Heinrich 
    Bergmann, Max Hilse, Fritz Linow, Helmut Rüdiger, Augustin Souchy, Gerhard 
    Wartenberg,    
    Inhalt: „SPD toleriert weiter! Was hat 
    die Arbeiterschaft zu tun?“, „Unvereinbare Gegensätze in Genf“, „Die 
    Katastrophe der Arbeitslosigkeit“, „Vorschlag eines Professors zur Milderung 
    der Erwerbslosigkeit“, „Die Reichswehr und die Arbeiterschaft“, 
    „Hungermärsche“, „Die Zukunft der Bergarbeiter“, „Gegen die Arbeitslosigkeit 
    zu kämpfen ist staatsgefährlich!“, „Unter der Führung der KPD – 
    exmittiert!“, „Neuer Weltkrieg im Osten“, „Meineid-Anstifter“, 
    „Erwerbslosenversammlung in Prühlitz am 5. Februar 1932“, „Schmutzige 
    Verleumdungen“, „Direkte Aktion in Niedersedlitz“, „Mieterstreik in Berlin“, 
    „Plivier-Abend in Freital“, „Erich Mühsam verhaftet!“     |  | 
    Geschichte: „Der Arbeitslose“ war vor 
    allem eine Zeitung zum Thema Erwerbslosigkeit, was sowohl am Titel, den 
    Beiträgen als auch an diesem Aufruf der Redaktion deutlich wird: „Wir bitten 
    um Mitarbeit, vor allem Berichte von den Stempelstellen! Sendet Artikel an 
    die Redaktion ein!“ 
    Im „Syndikalist“ wurde die Zeitung Anfang 1930 so vorgestellt: „Unsere 
    sächsischen Genossen haben eine Erwerbslosenzeitung, betitelt ‚Der 
    Arbeitslose’, geschaffen, welche jetzt in einer Auflage von 3.000 Stück 
    herausgegeben wird. Die Zeitung ist im syndikalistischen Sinne geschrieben 
    und hat überall, wo sie verkauft wurde, vor den Arbeitsnachweisen und 
    Stempelstellen, gut eingeschlagen. Die gut ausgestattete Zeitung erscheint 
    vorläufig alle drei bis vier Wochen. (…) Durch Mitarbeit aller Gruppen 
    können wir uns somit ein gutes Propagandaorgan unter den Erwerbslosen 
    schaffen. Material und Situationsberichte bitten wir an Gen. Oskar Kohl, 
    Dresden-A- 21, Kipsdorfer Str. 157, zu senden. Bestellungen für die Zeitung 
    an den Verlag: M. Bergemann, Dohna, i. Sa., Carolastr. 1.(…)“ 
    In Ludwigshafen wurde die Nummer 6 des zweiten Jahrganges der Zeitung am 23. 
    Januar 1932 beschlagnahmt. Anstoß nahm die Polizei an einem Artikel von 
    Heinrich Bergmann mit dem Titel „Sollen wir gegen die Arbeitslosigkeit 
    kämpfen?“, in welchem die Mittel der Direkten Aktion, der Generalstreik, 
    sowie der Umsturz der bestehenden Staatsform gefordert wurden. Auch die 
    „Ballade von den Arbeitslosen“ gefiel ihnen nicht, besonders die Zeile: „Not 
    lehrt uns marschieren! Wir kämpfen für die ‚Räterepublik.“ Sie erachtete 
    diese Inhalte als strafbar und setzte die Notverordnung um „für die 
    Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit“. In der Ausgabe 12 vom 05. 
    März 1932 wurde die Verbotsverfügung dokumentiert und nachfolgend 
    kommentiert mit den Worten: „(…) Nur die direkte Aktion des 
    Anarcho-Syndikalismus, der kompromisslose tägliche Klassenkampf, der sich 
    nicht auf den Führerwillen stützt, sondern in der freien Initiative der 
    Massen seinen Ausgang findet, ist geeignet, die Fundamente des Kapitalismus 
    zu lockern und einen Schritt näher zur Freiheit zu kommen. Erst wenn die 
    Arbeiterklasse begreift, dass sie als Masse der Produzenten im 
    sozialrevolutionären Kampf ihre Macht einzusetzen hat, wird sie sich 
    unüberwindlich und siegreich machen. Die Organisation in Ludwigshafen wird 
    den Weg, den sie einmal beschritten hat, weiter schreiten und trotz aller 
    Verbote und anderen Polizeischikanen (Haussuchungen, Leibesvisitationen 
    unserer Genossen nach Waffen), keinen Finger breit weichen. Der nächste 
    Schritt wird die Bildung einer wirklichen Einheitsfront der Arbeiterschaft 
    in Ludwigshafen gegen Reaktion und Faschismus sein.“ 
    Ein weiteres Notverordnungs-Verbot („Bekämpfung politischer 
    Ausschreitungen“), beanstandete noch im selben Jahr eine Ausgabe im Mai. 
    Ersatzweise trotzte „Der Syndikalist“: „Alle Verbote und Zwangsmaßnahmen der 
    Papen-Regierung (…) würden die hungernden erwerbslosen Massen weder sättigen 
    noch ‚beruhigen’ können; unter dem Druck der Verhältnisse und angesichts des 
    immer offensichtlicher zutage tretenden Versagens der Zentralgewerkschaften 
    des vollkommenen Bankrotts der Parteipolitik werden die Arbeitslosen mit 
    stets wachsender Wucht auf die Taktik der direkten Aktion hingestoßen! Und 
    wenn ‚Der Arbeitslose’ für ewig verboten wird!“ 
    Doch wurde das Verbot der Zeitung bereits am 14. Juni 1932 wieder 
    aufgehoben, und der „Syndikalist“ frohlockte: „Alle Mann auf Deck zur 
    Kolportage, auf den Arbeitsämtern! (…) An die Arbeit, Genossen!“ 
    Rudolf Rocker resümierte in seinen Memoiren: „Jedesmal, wenn der Syndikalist 
    von der Regierung eine zeitlang verboten wurde, was unter der Republik 
    oppositionellen Zeitungen häufig passierte, erschien der Arbeitslose sofort 
    in größerem Format, um den Syndikalist zu ersetzen.“ 
    Ein besonderes Schmankerl setzten die Kommunisten noch drauf, so hieß es im 
    „Syndikalist“: „Achtung! Betrüger sind am Werke! Der Kopf der Zeitung ‚Der 
    Arbeitslose’ wird von den Syndikalisten gefälscht – Verbrecherische Methoden 
    der syndikalistischen Sektierer. Unter dieser aufhetzenden Überschrift wird 
    in der 2. März-Ausgabe der kommunistischen Zeitung ‚Der Arbeitslose’ gegen 
    uns Stimmung gemacht. Wir haben heute nicht die Absicht, uns mit diesen 
    Schimpfbolden auseinanderzusetzen. Das soll einer späteren Nummer 
    vorbehalten bleiben. Der Kern ihrer Anschuldigungen besagt indes mehr oder 
    weniger, als dass wir ihren Kopf (gemeint ist natürlich der Zeitungskopf!) 
    für unsere Zeitung verwenden würden. Sie drohen mit einer gerichtlichen 
    Verfügung, die es uns untersagen soll, unsere Zeitung weiter unter dem 
    bisherigen Titel herauszugeben. Dazu stellen wir zunächst nur folgendes 
    fest: Die Zeitung ‚Der Arbeitslose’ wurde erstmalig von uns am 1. April 1930 
    herausgegeben. Sie erscheint nunmehr also 2 Jahre. Damals hieß die 
    kommunistische Zeitung noch ‚Sächsische Erwerbslosen-Zeitung’. Mitte April 
    1930 verschickte die Bezirksleitung der KPD eine Einladung, in welcher u.a. 
    gesagt wurde: ‚In den letzten Tagen sehen wir ein besonders aktives 
    Auftreten der Syndikalisten durch den Vertrieb einer neu erschienenen 
    Erwerbslosen-Zeitung. An dieser Aktivität müssten sich unsere Genossen ein 
    Beispiel nehmen.’ Also die KPD hat im April 1930 schon Kenntnis gehabt von 
    dem Erscheinen unserer Zeitung. Aber wir haben weitere Beweise von ihrer 
    Verlogenheit. Die ‚Sächsische Erwerbslosen-Zeitung’, Nr. 11 des Jahres 1930 
    befaßt sich mit einem Artikel, der in unserer Zeitung ‚Der Arbeitslose’ 
    veröffentlicht war. Heute stellen sie nun endlich fest, dass wir fälschen, 
    obwohl sie schon 1930 unsere Zeitung abfällig beurteilten. Dies sind die 
    Tatsachen zu diesen Anschuldigungen. Wir überlassen es den Erwerbslosen, 
    festzustellen, wer nun eigentlich der Fälscher ist. Den kommunistischen 
    Strategen aber überlassen wir es, zum bürgerlichen Kadi zu rennen. Unsere 
    Beweise sind so stark, dass wir mit größter Seelenruhe auf das von den 
    Kommunisten arrangierte Eingreifen des Staates warten. ‚Der Arbeitslose’ 
    Verlag und Redaktion“ 
    Standorte: IISG-Amsterdam,  IML-Berlin, ISB-Bochum, CIRA-Lausanne, 
    SML-Leipzig Wert für 
    Syndikalismusforschung: Fast so wertvoll wie der „Syndikalist“. Wichtige 
    Quelle!   |