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Helge Döhring

Zwischen Reform und Revolution

Die Stellung der Freien Arbeiter Union Deutschlands zur Betriebsrätefrage

Die Freie Arbeiter Union Deutschlands (FAUD) stellte zu Beginn der zwanziger Jahre eine Massenbewegung mit über 100.000 Mitgliedern dar. Ihren Prinzipien nach stand sie „auf dem Boden der direkten Aktion und unterstütz(t)e alle Bestrebungen und Kämpfe des Volkes, die mit ihren Zielen – der Abschaffung der Wirtschaftsmonopole und der Gewaltherrschaft des Staates nicht im Wiederspruch“ standen. Die Syndikalisten der FAUD hatten es sich zur Aufgabe gemacht, sich unter den vorherrschenden Bedingungen der Staats- und Klassenherrschaft bereits so zu organisieren, daß nach einem erfolgreich abgeschlossenen Generalstreik die Betriebe direkt von den Belegschaften übernommen und in Eigenregie weitergeführt werden konnten. Die kapitalistische- sollte in eine bedürfnisorientierte Wirtschaft umgestaltet werden. Der Staat als politisch-zentralistische Regulierungs- und Verwaltungsmaschinerie zur Kontrolle der Gesellschaft sollte zugunsten dezentraler kommunaler Selbstverwaltungseinheiten aufgelöst werden. Das beinhaltete auch die Abschaffung sämtlicher Stellvertreterinstanzen, welche es zur Aufgabe hatten, zwischen Klasseninteressen zu vermitteln. Dazu zählte das durch das Betriebsverfassungsgesetz von 1920 institutionalisierte Betriebsrätesystem. Dieses gestand der Arbeiterschaft gewisse Rechte der Mitbestimmung zu, bestätigte jedoch gleichzeitig die Eigentumsverhältnisse gegenüber den Produktionsmitteln zugunsten der Kapitalisten. Der Burgfriedenspolitik der Sozialdemokratie auf internationaler Kriegsebene wurde hier das entsprechende innenpolitische Modell auf Betriebsebene entgegengestellt: Die Arbeiterschaft verzichtet auf betriebliche und gesellschaftliche Selbstverwaltung und wahrt über Betriebsräte den Betriebsfrieden und damit den Status quo.

Die Betriebsräte hatten folgende Aufgaben wahrzunehmen:

„1. In Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken die Betriebsleitung durch Rat zu unterstützen, um dadurch mit ihr für einen möglichst hohen Stand und für möglichste Wirtschaftlichkeit der Betriebsleistung zu sorgen;

2. in Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken an der Einführung neuer Arbeitsmethoden fördernd mitzuwirken;

3. den Betrieb vor Erschütterungen zu bewahren, insbesondere vorbehaltlich der Befugnisse der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeiter und Angestellten bei Streitigkeiten des Betriebsrates, der Arbeitnehmerschaft, einer Gruppe oder eines ihrer Teile mit dem Arbeitgeber, wenn durch Verhandlungen keine Einigung zu erzielen ist, den Schlichtungsausschuß oder eine vereinbarte Schlichtungs- oder Schiedsstelle anzurufen;

4. darüber zu wachen, daß die in Angelegenheiten des gesamten Betriebes von den Beteiligten anerkannten Schiedssprüche eines Schlichtungsausschusses oder einer vereinigten Einigungs- oder Schiedsstelle durchgeführt werden;

5. für die Arbeitnehmer gemeinsame Dienstvorschriften und Änderungen derselben im Rahmen der geltenden Tarifverträge mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren;

6. das Einvernehmen innerhalb der Arbeitnehmerschaft sowie zwischen ihr und dem Arbeitgeber zu fördern und für Wahrung der Vereinigungsfreiheit der Arbeitnehmerschaft einzutreten;

7. Beschwerden des Arbeiter- und Angestelltenrates entgegenzunehmen und auf ihre Abstellung in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hinzuwirken;

8. auf die Bekämpfung der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb zu achten, die Gewerbeaufsichtsbeamten und die sonstig in Betracht kommenden Stellen bei der Bekämpfung durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen sowie auf die Durchführung der gewerbepolizeilichen Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften hinzuwirken;

9. an der Verwaltung von Pensionskassen und Werkswohnungen sowie sonstiger Betriebswohlfahrtseinrichtungen mitzuwirken; bei letzteren jedoch nur, sofern nicht bestehende für die Verwaltung maßgebende Satzungen oder bestehende Verfügungen von Todes wegen entgegenstehen oder eine anderweitige Vertretung der Arbeitnehmer vorsehen.“(1)

Grundsätze der FAUD

Während die marxistischen Arbeiterorganisationen sich sofort an den Betriebsratswahlen beteiligten (sie erklärten mit Ausnahme der Unionisten die Eroberung der politischen Macht zu ihrer Maxime), sprach sich die Mehrheit der FAUD dagegen aus:

„Die Arbeiterräte, aus der Revolution geboren, sollten ein Herrschaftsinstrument der werteschaffenden Arbeit sein. Aber die Revolution hat nicht zur Beseitigung der Herrschaft des Kapitals geführt; die wirtschaftliche und politische Macht ist bei den Besitzenden geblieben. Kapital und Staat können mit revolutionären Arbeiterräten nicht unterhandeln, denn jene sind Feinde der sozialistischen Arbeit. Kapital und Staat lassen nur Arbeiterausschüsse zu, die jetzt Betriebsräte genannt werden. Der Betriebsrat hat nicht Arbeiterinteressen allein zu vertreten, sondern Betriebsinteressen. Und da die Betriebe Eigentum des Privat- oder Staatskapitals sind, müssen sich die Arbeiterinteressen den Interessen der Ausbeuter unterordnen. Daraus ergibt sich, daß der Betriebsrat für die Ausbeutung der Arbeiter eintreten und sie zum ruhigen Fortarbeiten als Lohnsklaven anhalten muß. Die Betriebsräte sind daher nicht Herrschafts- sondern lediglich Verhandlungsinstrumente der Arbeiter. Die sozialdemokratischen Arbeiter können sich an den Betriebsräten beteiligen, denn ihre Klassenkampfwaffen sind die des parlamentarischen und gewerkschaftlichen Unterhandelns. Die syndikalistischen Arbeiter können sich an den Betriebsräten nicht beteiligen, denn sie wollen den Klassenkampf geführt wissen durch Entziehung oder Einschränkung der Arbeitsleistung. Die syndikalistischen Kampfmittel sind mit den Aufgaben des Betriebsrates unverträglich.“ (2) Der Betriebsrat vertrete Betriebsinteressen, keine Klasseninteressen, so läßt sich die Kritik auf den Punkt bringen.

Der 12. Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften (FVDG) im Jahre 1919 nahm demzufolge diesen Antrag an:

„Der 12. Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften betrachtet das Betriebsrätegesetz, wie alle anderen Gesetze des Staates, nur als geeignet, den Kapitalismus zu stützen und den Staat als Instrument und Willensausdruck der besitzenden Klasse zu befestigen. Aus diesem Grunde ist das Gesetz, wie alle Klassengesetze des Staates von unseren Organisationen zu bekämpfen. Jedoch verkennt der Kongreß nicht, daß örtliche Verhältnisse, organisatorische und praktische Gründe in den Betriebsbelegschaften unsere Mitglieder zu einer Beteiligung an der Wahl von Betriebsräten und zur Mitarbeit in diesen führen können. Bei einer solchen Beteiligung müssen die syndikalistischen Grundsätze als Richtlinien gelten.“ (3)

Vertagte der 13. Kongreß der FAUD 1921 die Entscheidung in dieser Frage, so beschloß der 14. Kongress der FAUD im Jahre 1922 unter 7.: „Die Beteiligung an staatlichen Institutionen, ganz gleich, ob diese gesetzgeberischen oder ausführenden Charakters sind, steht mit den Methoden der direkten Aktion im Widerspruch. Als Anhänger der direkten Aktion verwerfen wir Syndikalisten die Teilnahme an den gesetzlichen Betriebsräten, wir sind jedoch für die Beteiligung an Arbeiterräten innerhalb und außerhalb der Betriebe, wodurch das werktätigen Volk in den Stand gesetzt wird, die Regelung der Produktion und Konsumption sowie alle übrigen gesellschaftlichen Funktionen in eigene Hände zu nehmen.“ (4)

Ergebnisse der Kandidaturen

Je nach betrieblicher Verankerung sprachen sich ganze Regionen der FAUD entweder für (Rheinland und Westfalen) oder gegen Betriebsratswahlen aus (Wasserkante, Oberschlesien, Nordbayern). Da die innerorganisatorischen Differenzen in dieser Frage gegen Mitte der zwanziger Jahre zunahmen und auf den Reichskongressen darauf nicht entsprechend eingegangen wurde, tagte im Februar 1925 eine außerordentliche Reichskonferenz der FAUD in Berlin, welche die Beteiligung an den Betriebsrätewahlen auf die Tagesordnung setzte und zu folgendem Ergebnis gelangte: „Die außerordentliche Reichskonferenz der FAUD vom 1. Februar 1925 gibt nach reiflicher Diskussion über die Beteiligung an den Betriebsräten und der Knappschaft folgende Willenserklärung ab:

Der Beschluß des 14. Erfurter Kongresses kann nur durch einen neuen Kongreßbeschluß geändert werden.

Die Konferenz empfiehlt jedoch den Anhängern beider Richtungen, gegenseitig größte Toleranz zu üben.

Ausschluß einzelner Mitglieder oder ganzer Ortsgruppen wegen Beteiligung oder Nichtbeteiligung darf nicht erfolgen.“ (5)

Und in der Praxis beteiligten sich nicht wenige FAUD-Organisationen an den Betriebsratswahlen, besonders in Rheinland-Westfalen als FAUD (Anarcho-Syndikalisten) aber auch als FAU (Gelsenkirchener Richtung), welche hauptsächlich die Bergarbeiterschaft organisierte, der FAUD bereits ein Jahr später den Rücken kehrte und sich als „Union der Hand- und Kopfarbeiter“ (UdHuK) neu organisierte. Diese Abspaltung hatte dann auch bei den Betriebsrätewahlen deutlich die Nase vorn, da die FAUD in dieser Frage keine Einigkeit erzielen konnte. Die FAUD kandidierte für den Ruhrbergbau nur in einigen Städten. Die Ergebnisse lauteten insgesamt wie folgt: (6)

1920 (vor der Spaltung): 27 %, 1921: UdHuK 26 %; FAUD 4,7 %, 1924: UdHuK 34,3 %; FAUD 7,3 % 1925: UdHuK 29,1 % ; FAUD 3%.

Das Betriebsrätegesetz förderte gezielt diejenigen Arbeiterorganisationen, welche nicht auf dem Boden der Arbeiterselbstverwaltung standen, sondern zentralistische Organisationsmerkmale aufwiesen. Diese sollten die Emanzipation der Arbeiterklasse unterminieren: die marxistischen Arbeiterorganisationen von SPD und KPD, deren Betriebsgruppen den innerpolitischen Parteiinstanzen untergeordnet waren. Außerhalb der Betriebsräte hatte die FAUD es mit nur wenigen Mitgliedern in einem Betrieb nicht durchsetzen können, auf Betriebsversammlungen zu sprechen oder durch FAUD-Mitglieder im Betriebsrat, die Belegschaft mit Agitationsmaterial (gegen die Zentralgewerkschaften) zu versorgen.

Den Hintergrund zu solchen Überlegungen begründete die Tatsache, daß die FAUD den größten Teil ihrer Anhängerschaft den revolutionären Nachkriegsverhältnissen und einer hernach radikalisierten, ideologisch diffusen, sich an marxistischen Ideologemen und nur kurzfristig an die FAUD orientierenden Industriearbeiterschaft zu verdanken hatte, die bis zur Stabilisierung der Republik von Weimar etwa 4/ 5 der Gesamtmitgliedschaft stellte. Dazu zählte auch die FAU (Gelsenkirchener Richtung) mit etwa der Hälfte der reichsweiten FAUD- Mitgliederschaft! Im Zuge der letzten verlorengegangenen revolutionären Kämpfe (Ruhrkampf 1920, Mitteldeutscher Aufstand 1921) wandten sich viele Mitglieder desillusioniert den heilversprechenden Arbeiterparteien zu, statt weiterhin auf ihre eigene Kraft zu vertrauen. Die FAUD erlebte ab 1921 einen rapiden Mitgliederrückgang innerhalb dieser wenig von anarcho-syndikalistischen Prinzipien durchdrungenen Industriearbeiterschaft (innerhalb nur eines Jahres von insgesamt etwa 150.000 auf zunächst etwa 80.000). Auf betrieblicher Ebene wurde die FAUD somit bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise bei den Fliesenlegern oder im Bergbau) völlig marginalisiert. Zu einem Betriebsrätekongress für Düsseldorf 1922 stellte die FAUD 15 von insgesamt 215 Delegierten für die Metallbranche. Diese konnten die Stimmung für einen regionalen Generalstreik entscheidend mitbeeinflussen. (7) Um nun aus reiner Prinzipientreue den Zug nicht ganz abfahren zu lassen, zeigte der 15. Reichskongreß der FAUD von 1925 (mit inzwischen nur noch etwa 25.000 Mitgliedern) gegenüber den sich an den Betriebsrätewalen beteiligenden FAUD Betriebsgruppen eine große Toleranz. Dieses Feld wurde jedoch bereits erfolgreich besetzt, so daß die FAUD bei den folgenden Betriebsrätewahlen (die UdHuK hatte sich inzwischen zugunsten der KPD aufgelöst) im Ruhrbergbau diese Ergebnisse erzielte: 1926 2,9 %, 1927 2 %, 1928 1,8%, 1929 1,1 %, 1930 1,5 % und 1931 0,6 %. (8) Ebenso rückläufig war die Anzahl der Betriebsräte der FAUD im Bezirk Essen des Deutschen Metallarbeiterverbandes (DMV): 1925: 35 FAUD-Betriebsräte, 1928 13 und 1931 2. (9)

Ab 1925 richtete sich die FAUD aufgrund des Abflauens unmittelbarer revolutionärer Bestrebungen innerhalb der Arbeiterschaft mehr auf die unmittelbaren Interessen, als auf die Propagierung anarcho-syndikalistischer Ideen aus. Der Kongreß im April des selben Jahres formulierte folgendes: „War unsere Organisation in den letzten Jahren, im Gegensatz zur Prinzipienerklärung, fast nur eine Ideenbewegung, so muß nunmehr der schon früher eingeschlagene Weg wieder beschritten werden: zu arbeiten an der umfassenden Organisierung und Durchsetzung der Interessen des Proletariats (...) mögen diejenigen, die durch eine Belegschaftsmehrheit dazu gedrängt werden, eine Beteiligung verantworten; sie glauben, auf diesem Wege von der bloßen Negation zur Teilnahme am Klassenkampf und zur Ausbreitung der Idee kommen zu können. Die Bewegung wird solche Experimente ertragen, auch wenn die Form des gesetzlichen Betriebsrates in solchem Falle nicht die geeignete ist (...) Uns eint der Wille zur Hebung der Werbe- und Stoßkraft der Organisation; und zu diesem Ziele kann, auch wenn die Betriebsrätebeteiligung mit unseren Prinzipien zu vereinbaren wäre, diese Beteiligung keinesfalls der einzige Weg zur Gewinnung größerer Gruppen sein. (...) agitatorische Wirkungsmöglichkeiten sind hier den vereinzelten nicht gegeben durch Teilnahme an Institutionen, die große gegnerische Organisationen für sich benutzen, sondern durch intensive Kleinarbeit. Diese gründlich zu diskutieren, systematisch neu zu organisieren und zu betätigen, hat der eigentliche Inhalt der Wendung im Kurs der Organisation zu sein.“ (10) Die Betriebsrätefrage sei aufgrund dessen als Nebenfrage zu behandeln.

Doch zeigten sich nicht nur die Resonanz auf die FAUD- Betriebsratskandidaturen Rückläufigkeit; auch die FAUD verzeichnete einen stetigen Mitgliederrückgang von etwa 25.000 (1925) auf knapp 10.000 im Jahre 1930. (11)

Auf dem 18. Kongreß der FAUD von 1930 hieß es unter III. Beschlüsse zu den Aufgaben der Ortsgruppen nur noch lapidar: „Der Kongreß beschließt, den Mitgliedern zu empfehlen, sich an den Betriebsräten zu beteiligen.“ (12)

Möglicher Kompromiß

In einer Resolution zur Betriebsarbeit zum 19. Kongreß der FAUD Ostern 1932 hieß es:

a) Betriebsräte

„Erhöhte Aufmerksamkeit ist auf die Betriebsarbeit zu legen. Die Klassenkampfaktionen des Proletariats haben ihre Aktionsbasis in den Betrieben. Von hier aus ist die Steigerung des syndikalistischen Einflusses zu organisieren. Die Gewinnung der Arbeitermassen für die FAUD kann aber nur das Ergebnis der Tätigkeit in den Massen sein. Aus diesem Grunde schließt sich die FAUD nicht hermetisch von den Massen der Arbeiterklasse ab, sondern benutzt die einzelnen Formen der wirtschaftlichen Betätigung der Arbeiter, um an dieselben heranzukommen. Besonders wichtig ist die Betriebsfunktion, der Betriebsrat. Die FAUD beteiligt sich an den Wahlen zu den Betriebsräten, um den Einfluß der reformistischen, der wirtschaftsfriedlichen, der politischen und faschistischen Gegner zu brechen. Zugleich sieht sie in der Beteiligung an den Betriebsrätewahlen propagandistische Möglichkeiten, die voll ausgeschöpft werden müssen, um den Masseneinfluß der FAUD zu verstärken. Neben den rein praktischen Aufgaben, die in der radikalen Wahrnehmung der Interessen der Arbeiterklasse liegen, weist die FAUD ihren Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern die Verpflichtung zu, alle nur erdenklichen Maßnahmen propagandistischer und organisatorischer Natur zu treffen, die geeignet sind, die Radikalisierung der Arbeitermassen im Sinne der anarcho-syndikalistischen Klassenkampftaktik zu beschleunigen. Die Betriebsräte haben die Pflicht, ihrer Ortsgruppe ständig über alle getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten. Die Ortsgruppe wacht über die Haltung der Betriebsräte und trägt Sorge, daß sich die Tätigkeit derselben mit der prinzipiellen und taktischen Einstellung der FAUD in Uebereinstimmung befindet. Des weiteren ist sie verpflichtet, periodisch an die zuständigen Föderationen und Arbeitsbörsen zu berichten. Stärksten Anteil an der Betriebsarbeit müssen auch die Arbeitsbörsen nehmen. Sie sind gehalten den Betriebsräten Material an die Hand zu geben und laufend Zusammenkünfte zu organisieren, auf denen die Linie der Betriebsarbeit beraten wird, und bei welchen die Betriebsräte ihre gewonnenen Erfahrungen austauschen. Bei den Betriebsrätewahlen sollen die Ortsgruppen und Betriebszellen tunlichst eigene Listen aufstellen. Dabei ist nicht unbedingte Voraussetzung, daß die FAUD starke Betriebszellen besitzen muß, um mit Erfolg an den Betriebsrätewahlen teilnehmen zu können. Vielmehr hat die Betriebsrätepraxis der FAUD bewiesen, daß auch Einzelne einen nicht unbedeutenden Einfluß mit Hilfe der Sympathisierenden auf solche Wahlen ausüben können. Für die Propaganda muß in solchen Fällen die Ortsgruppe oder die zuständige Arbeitsbörse die notwendigen Kräfte stellen. In besonders gelagerten Fällen bei den Betriebsrätewahlen bleibt es den Ortsgruppen und Betriebszellen überlassen, mit anderen revolutionären Organisationen Einheitslisten aufzustellen. Dabei sind vorher alle Möglichkeiten zu erwägen. Die Politik der Betriebsräte muß sich besonders gegen alle Illusionen wenden, die den Arbeitern von Gewerkschaften, Parteien, Werkvereinen und Stahlhelm- und Nazigruppen gemacht werden.

b) Betriebsvertrauensleute

Neben den Betriebsräten ist die Wahl von Betriebsvertrauensleuten notwendig, sobald innerhalb eines Betriebes eine anarcho-syndikalistische Betriebszelle besteht. Diese Betriebsvertrauensleute wachen über die Tätigkeit des Betriebsrates und stellen die Verbindungsleute zwischen dem Betrieb und der Organisation dar. Ihre Aufgabe ist es, Maßnahmen in den Betriebs- und Abteilungsversammlungen zur Sprache zu bringen, welche die Betriebsräte nicht zur Sprache bringen können. Wo syndikalistische Betriebsräte oder Betriebsratsmitglieder nicht vorhanden sind, ist es Aufgabe der Vertrauensleute, alle propagandistischen Möglichkeiten voll auszunützen und die Verbindung mit der Ortsgruppe aufrecht zu erhalten. Im übrigen erwächst den Betriebsvertrauensleuten in diesem Falle die gleiche Pflicht in Hinsicht auf Berichterstattung etc. wie den Betriebsräten. Wo nur einzelne Mitglieder beschäftigt sind, müssen sich diese als Vertrauensleute betrachten.

c) Betriebszellen

Alle in einem Betriebe beschäftigten Mitglieder der FAUD haben die Pflicht, sich zu einer organischen Einheit, zu einer Betriebszelle zusammenzuschließen. Ausschlaggebend ist für die Betriebszelle der Betrieb, nicht die berufliche Tätigkeit. Die Betriebszelle sammelt aus den verschiedenen Abteilungen alles wichtige Material über Auftragsbestand, Mitgliederstärke und Mitgliederbewegung der gegnerischen Organisationen und Maßnahmen, die sie treffen wollen. Sie wählt die Betriebsvertrauensleute und berät alle Maßnahmen zur propagandistischen Bearbeitung und organisatorischen Erfassung der Betriebsarbeiter. Sie muß vor den Versammlungen der Belegschaft oder der Betriebsabteilungen zusammentreten, die Verhandlungsgegenstände prüfen, und wenn nötig, Beschlüsse über dieselben fassen. Sie bestimmt die Redner und Antragsteller und tritt in den Versammlungen geschlossen auf. Ihr besonderes Augenmerk haben die Betriebszellen auf den Vertrieb von Literatur der FAUD und auf die Kolportage der Zeitung zu legen. Wo Werkkontrolle die Kolportage erschwert oder verhindert, ist durch die Betriebszellen dafür Sorge zu tragen, daß die Kolportage vor dem Betrieb an geeigneten Stellen vor sich geht. Das in den Zellenversammlungen zusammengetragene Material ist der Ortsgruppe und von dieser den Börsen und Föderationen, je nach seinem Wert zuzuleiten. Besonderes Gewicht aber haben die Betriebszellen auf eine regelmäßige Berichterstattung an die Zeitung zu legen. Wenn nur irgend angängig, muß die Betriebszelle einen Betriebskorrespondenten bestellen.“ (13)

Unter „Unsere Kampflosungen“ heißt es in Punkt 4 der Resolutionen des 19. Kongresses der FAUD, daß für die Erweiterung der Macht der Betriebsräte gekämpft werden solle, zu dem Zwecke, „sie zu Instrumenten der Überwachung der Produktion und der Organisierung des Widerstandes der Arbeiterklasse gegen den Kapitalismus und die fortschreitende Faschisierung zu machen.“ (14)

Regionale Erfahrungen

Die Syndikalisten der Bochumer Zeche Engelsburg traten 1930 das erste Mal zu Betriebsrätewahlen an, um dem Bergarbeiterverband und den Christlichen Gewerkvereinen ihre eigenen Initiativen entgegenzusetzen. Dazu zählten in den folgenden Monaten die erfolgreiche Beantragung der Umwandlung von Geldstrafen in Verwarnungen und Verweise. Dazu wurde das Arbeitsgericht angerufen. In einem Falle von Entlassung setzten sie in der Absicht, das Verfahren weiterzuführen, die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch – auf Kosten des Unternehmens. Beide Möglichkeiten hatten die bisherigen Betriebsräte der Zentralverbände verstreichen lassen. Durch „unermüdliche“ Kleinarbeit sollte so das Vertrauen der Kollegen erworben werden, um sie dann auch von den Methoden der direkten Aktion überzeugen zu können. (15) Andererseits lehnten z.B. die Syndikalisten in Mengede (bei Dortmund) es zunächst ab, mit solchen „Waffen des Gegners zu kämpfen“. Doch nach einer Konsolidierungsphase erzielten sie bei den Betriebsrätewahlen der Zeche Adolf von Hansemann folgende Ergebnisse: 1922 mit 1249 etwa die Hälfte aller Stimmen und acht Betriebsräte, 1924 die gleiche Anzahl von insgesamt 11 Betriebsräten und 1926 stellten sie noch mit 750 Stimmen sechs von 15 Betriebsräten. (16)

Die selbe Absicht, „Breschen in die Reihen der Zentralisten“ zu schlagen, verfolgten zwei Kölner Syndikalisten, welche erstmalig im Mai 1931 bei den Kölner „Freien Notstandsarbeitern“ der Stadtverwaltung als FAUD zu den Betriebsrätewahlen antraten. Gegen eine starke RGO-Konkurrenz erhielten sie 79 Stimmen, die „Freien Gewerkschaften“ kamen auf 144 und die RGO auf 598 Stimmen. (17)

Im Raum Mannheim/Ludwigshafen stellte die FAUD keine eigene Liste, sondern rief dazu auf, die RGO zu ignorieren und statt dessen „vertrauenswürdige Kollegen“ in den Betriebsrat zu wählen. Der Syndikalist Karl Heck bekleidete noch im Frühjahr 1933 die Rolle des Vertrauensmannes. In Frankfurt stellte die FAUD zur selben Zeit mit Max Guntermann den Betriebsratsvorsitzenden einer Elektrofirma. (18)

Im thüringischen Sömmerda mußten die syndikalistischen Betriebsräte bei Rheinmetall, welche schon Anfang der 20-er Jahre tätig waren, dagegen viele Zugeständnisse machen. Ende des Jahres 1924 wurden in den elfköpfigen Betriebsrat 8 Syndikalisten gewählt. Sie durften jedoch lediglich die zu entlassenen Kolleginnen bestimmen und verhielten sich auch bei Protesten gegen Abzüge aufgrund von Akkordberechnungsfehlern passiv und traten Streikabsichten entgegen. (19) Ähnlich ernüchternde Erfahrungen wurden aus Oberschlesien vermeldet. Hier seien syndikalistische Betriebsräte gar die Ursache für den örtlichen Mitgliederrückgang gewesen. Sie wurden zu Gegnern der direkten Aktion und erklärten der FAUD auf Nachfragen hin, daß sie ja schließlich nicht nur von syndikalistischen Betriebsangehörigen gewählt worden wären und daher der Gewerkschaft keine Rechenschaft darüber schuldig seien, ob ihre Handlungen nun syndikalistisch waren oder nicht. (20)

Zusammenfassend schilderte Gerhard Wartenberg im Jahre 1932 die Vorgehensweise der FAUD reichsweit als alles andere als einheitlich: „Manche Genossen wollten wohl für Lohn- und Arbeitszeitfragen kämpfen, aber sie wollten nicht jene Mittel anwenden, die dem syndikalistischen Betriebsarbeiter das Vertrauen der Kollegen sichern: Betriebsrat, Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Lohnverhandlungen usw. Wieder andere gingen wohl diesen Weg, unterließen aber eine systematische Aufklärung der gewonnenen Mitglieder über die Prinzipien des Anarcho-Syndikalismus.“ (21)

Die ab März 1933 einsetzende Illegalität machte weitere Vorhaben dann zunichte.

Nach 1945

Anders gestaltete sich die Angelegenheit nach dem zweiten Weltkrieg, als zwar eine anarchistische Nachkriegsorganisation, die Föderation freiheitlicher Sozialisten (FFS) geschaffen wurde, die meisten der ehemaligen FAUD- und nunmehrigen FFS-Mitglieder sich jedoch in der SPD, den DGB-Gewerkschaften, den Gemeinde- und natürlich in den Betriebsräten organisierten, um dort als Vorbildfiguren im Sinne föderalistisch-anarchistischer Ideen tätig zu sein. (22) Es ist daher falsch, daraus voreilige Schlüsse ziehen zu wollen (etwa der Art, die besten Anarcho-Syndikalisten hätten ihre Überzeugungen über Bord geschmissen oder seien den Lockungen der Herrschenden unterlegen – korrumpiert worden), ohne sich vorher mit der Geschichte der SPD-Opposition vor 1914 und der Entwicklung des separaten Anarcho-Syndikalismus von 1918 bis 1933 auseinandergesetzt zu haben. (23)

Die vollständige Marginalisierung nach 1945 leitete innerhalb der „Restbewegung“ den Trend ein, sich die Tatsache vor Augen zu halten, daß die anarchosyndikalistische Bewegung einerseits aus den gleichzeitig in der sozialdemokratischen Partei organisierten Mitgliedern der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften (FVDG) wie andererseits aus der ebenfalls in der SPD organisierten „Opposition der Jungen“ hervorgegangen ist, sich also Anarchisten, wie Syndikalisten zunächst innerhalb der Sozialdemokratie organisierten, und dort erfolgreich für die Ideen des Anarchismus, wie des Syndikalismus wirken konnten. Erfolgreich in dem Sinne, daß diese Strömungen innerhalb der Sozialdemokratie sich nach dem Krieg außerhalb der Parteiapparate zu einer Synthese aus Anarchismus und Syndikalismus in Form der FAUD zu einer Massenorganisation mit fester programmatischer Grundlage weiterentwickeln konnte. Es lag also nahe, sich im Falle einer dauerhaften Stagnation als separate Bewegung auf die Ursprünge der Bewegung zurückzubesinnen und z.B. in der Frage von Tarifverträgen, Betriebsräten oder auch Parteimitgliedschaften gewisse Kompromisse einzugehen, sich im kulturellen Bereich jedoch weiterhin als eigenständige Organisation zu konstituieren. Wie wir heute wissen, erreichte der Nachkriegsanarchismus keine weitere Bedeutung, und geriet, wie die FAUD auch, in Vergessenheit.

Ausblick

In Anbetracht der Tatsache, daß der Anarcho-Syndikalismus seit den fünfziger Jahren an Bedeutung sogar noch weiter abnahm, hat die hier aufgeworfene Frage an Aktualität nicht abgenommen. Auch die FAU bewegte sich seit ihrer Gründung 1977 im Spannungsfeld zwischen separater, teilseparater oder rigoros prinzipientreuer Praxis, was nicht nur die hohe Fluktuation, sowie Stagnation ihrer Mitgliedschaft deutlich macht, sondern auch das Fehlen aktueller zeitgemäßer Strategiepapiere in betrieblich-perspektivischer Hinsicht, welche für eine proletarische Klassenkampforganisation unentbehrlich sind und welche bei der FAUD, wenngleich bei praktischer Erfolglosigkeit, immerhin noch vorhanden waren.

Bis vor wenigen Jahren war innerhalb der FAU noch nicht mal ein Trend hin zu einer betrieblichen Interessensorganisation zu erkennen gewesen. Um aber überhaupt zu Fragen nach Betriebsräten und Tarifverträgen Stellung nehmen zu können, bedarf es erst mal betrieblicher Praxis und eben der Einsicht, daß man als reine Kulturorganisation keine Gewerkschaft darstellt. Die Stagnation der FAU seit 1977 hat eben sehr viel damit zu tun, daß sich die Mitglieder in zwei Richtungen polarisierten: Die einen, sahen die FAU als Organisationsmöglichkeit an, abseits von den DGB-Gewerkschaften Betriebsarbeit zu leisen. Die anderen sahen in der FAU lediglich eine Möglichkeit, einer diffus anarchistisch orientierten, oder einer gerade modischen sozialen Bewegung einen Organisationsrahmen zu verpassen. Die FAU hat sich in dieser Frage nie entschieden. Stattdessen gab es immer wieder kraftraubende Reibungen zwischen Verfechtern der FAU als Ideenorganisation und denen, die der FAU als einer Interessensorganisation das Wort redeten. Die momentane Entwicklung verzeichnet einen Trend hin zur Betriebsarbeit, also zur eigentlichen Basis anarcho-syndikalistischer Organisation. Erst wenn es gelingt, in den Betrieben eine Basis zu schaffen, und die Einflüsse der Neoanarchisten (Autonome u.a.), sowie Marxisten (z.B. ex K-Grüppler aller Art) in ihre Schranken zu verweisen, erwächst aus der FAU eine Gewerkschaft, die diesen Namen auch verdient hat. Die FAU sollte nicht Spielball irgendwelcher sozialen Bewegungen, sondern Ausdruck proletarischer Selbstorganisation mit eigener Geschichte, mit eigenen Grundsätzen und mit zeitgemäß anarcho-syndikalistischer Perspektive sein. Nur dann, mit einem eigenen Profil wird es ihr gelingen, für diejenigen Personen attraktiv zu sein, die gewerkschaftliche Arbeit auch als die originäre Aufgabe einer Gewerkschaft verstehen und sie der politischen Arbeit (z.B. in Parteien) vorzieht, da sie begriffen haben werden, daß eine grundsätzliche Veränderung wirtschaftlicher wie politischer Verhältnisse nicht auf der Straße (z.B. durch Demonstrationen) oder im Parlament, sondern nur von der ökonomischen Basis aus erfolgen kann. Auch Kulturarbeit kann nicht außerhalb syndikalistischer Organisierung geleistet werden, da der Syndikalismus einen festen Teil unserer Kultur darstellt. Anarchismus und Syndikalismus sind in der FAU also nicht zu trennen – sie bedingen einander: Betriebsarbeit findet auf anarchistischer Grundlage statt/ Kulturarbeit findet auf syndikalistischer Grundlage statt. Andere Tätigkeit ist keine anarcho-syndikalistische. Wie steht es also um die Fragen, FAU-Mitglieder als Betriebsräte einer Kontrolle der Ortsgruppen oder Föderationen zu unterstellen, oder die Beteiligung an Betriebsräten kategorisch und für alle Ortsgruppen und Syndikate abzulehnen? Die Frage wird erst dann angemessen beurteilt werden können, wenn 1. die Mitglieder der FAU mehrheitlich (auch wirklich, nicht nur als Lippenbekenntnis!) davon überzeugt sind, daß die FAU eine Gewerkschaft (gleichermaßen eine Ideen- als auch eine Interessenorganisation) darstellen sollte und 2. die betriebliche Arbeit einen höheren Stellenwert erhält als bisher.

Erst in einer vielfältigen praktischen Auseinandersetzung mit betrieblichen Realitäten können wir ermessen, welche Wege wir für den Aufbau einer anarcho-syndikalistischen Massenorganisation einschlagen müssen. Damals wie heute. (24)

(1) „Der Syndikalist“, 2. Jg. (1920), Nr. 9. Zur allgemeinen Geschichte der Betriebsräte in der Weimarer Republik siehe: R. Crusius, G. Schiefelbein, M. Wilke: Die Betriebsräte in der Weimarer Republik. Von der Selbstverwaltung zur Mitbestimmung, 2 Bd. Zur Geschichte von Arbeitskampf und Arbeitsrecht siehe: Elisabeth Domansky: Arbeitskampf und Arbeitsrecht in der Weimarer Republik, Einleitung in Dieter Dowe (Hrsg.): Gewerkschafts-Zeitung. Organ des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes. Jahrgänge 1924-1928.

(2) „Der Syndikalist“, 1. Jg. (1919), Nr. 36.

(3) Protokoll über die Verhandlungen vom 12. Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften..., S. 87 f.

(4) Protokoll vom 14. Kongreß der FAUD, in: „Der Syndikalist“, 4. Jg. (1922), Nr. 51.

(5) „Der Syndikalist“, 7. Jg. (1925), Nr. 6. Die zentrale Diskussion hierüber wurde im „Syndikalist“ unter dem Titel „Kampforganisation oder Sekte“ geführt, in welcher Ablehner und Befürworter eindringlich ihre jeweiligen Argumente austauschten, siehe Ergänzungsband.

(6) Angaben nach: Hans Manfred Bock: Anarchosyndikalismus in Deutschland. Eine Zwischenbilanz, in: IWK, Nr. 3 1989, S. 326.

(7) Vgl.: Larry Peterson: German Communism, workers’ protest, and Labor Unions. The Politics of the United Front in Rhineland – Westphalia 1920-1924, S. 225.

(8) Angaben nach: Hans Manfred Bock: Anarchosyndikalismus in Deutschland. Eine Zwischenbilanz, in: IWK, Nr. 3 1989, S. 326.

(9) Angaben nach Ulrich Klan/ Dieter Nelles: „Es lebt noch eine Flamme“..., S. 116 ff.

(10) Protokoll über die Verhandlungen vom 15. Kongreß der Freien Arbeiter Union Deutschlands (A.S.)..., S. 74 f.

(11) Eine graphische Darstellung der Mitgliederentwicklung der FAUD findet sich bei Hartmut Rübner: Freiheit und Brot..., S. 22 und 58.

(12) Protokoll über die Verhandlungen des 18. Kongresses der Freien Arbeiter-Union-Deutschlands (A.-S.)..., S. 22 und 83 und „Der Syndikalist“, 12. Jg. (1930), Nr. 25.

(13) „Debatte“, Diskussionsorgan zur Vorbereitung des 19. Kongresses der FAUD. (A.S.), Mitteilungsblatt der GK, Berlin 27. Februar 1932, Nr. 7. Wie die revolutionäre Betriebsratsarbeit aussehen sollte, erfahren wir aus einem „Merkblatt für die Funktionäre der FAUD“ aus dem Jahre 1925: „Bist du Betriebszellenobmann, dann bist du der revolutionäre Betriebsrat und Vertrauensmann der FAUD im Betriebe. Der Zusammenschluß aller zur FAUD gehörigen Mitglieder muß in jedem Betriebe vollzogen werden. Von Zeit zu Zeit muß die Betriebszelle Belegschaftsversammlungen einberufen, die zu den akuten Tagesfragen und allen Vorkommnissen im Betriebe Stellung nimmt. Die Betriebszelle muß mindestens alle vierzehn Tage nach Betriebsschluß zusammenkommen. Abonnenten für die Presse, neue Mitglieder für die FAUD müssen von allen Mitgliedern der Betriebszelle eine selbstverfertigte Betriebszellenzeitung herausgeben.“, in: FAU- Bremen (Hrsg.): „Das ist Syndikalismus“..., S. 129.

(14) „Der Syndikalist“, 14. Jg. (1932), Nr. 13.

(15) Vgl.: „Der Syndikalist“, 12. Jg. (1930), Nr. 35. Zur FAUD im Ruhrbergbau siehe auch Erhard Lucas „Märzrevolution 1920“ und Klaus Weberskirch „Anarcho-Syndikalismus an der Wurm - ein fast vergessenes Kapitel der Geschichte des Aachener Raumes nach dem Ersten Weltkrieg. Aachen 1999.

(16) Vgl.: Andreas Müller: Aufbruch in neue Zeiten. Anarchosyndikalisten und Nationalsozialisten in Mengede in der Frühphase der Weimarer Republik, in: AGAW, Nr. 8, S. 128 und 138 f.

(17) Vgl.: „Der Syndikalist“, 13. Jg. (1931), Nr. 22.

(18) Vgl.: Axel Ulrich: Zum Widerstand der Freien Arbeiter-Union Deutschlands gegen den Nationalsozialismus. Ihr konspiratives Verbindungsnetz in Hessen und im Raum Mannheim/Ludwigshafen, in: Nassauische Annalen. Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichte, 1988, Bd. 99, S. 162 f., siehe auch: Horst Stowasser: Eine unbedeutende Sache, in: Horst Scharnagl (Hrsg.): Das hört nie auf. Lebensgeschichten vom Anfang des Faschismus bis heute, S. 85.

(19) Vgl.: Frank Havers: Die Freie Arbeiter- Union Deutschlands in Sömmerda/Thüringen von 1919 bis 1933..., siehe Kapitel: „6. Die FAUD und die betrieblichen Auseinandersetzungen in Sömmerda ab März 1922“.

(20) Vgl.: „Der Syndikalist“, 7. Jg. (1925), Nr. 6.

(21) Gerhard Wartenberg: Erfurt 1922 und 1932, in: „Debatte-Diskussionsorgan zur Vorbereitung des 19. Kongresses der FAUD (AS), Mitteilungsblatt der GK“, Nr. 4 und 5. (1932), neu abgedruckt in: FAU-Bremen (Hrsg.): Das ist Syndikalismus..., S. 145.

(22) Diesen Weg schlugen etliche hervorragende Anarcho-Syndikalisten ein, wie z.B. Franz Gampe (Nürnberg), Karl Dingler (Göppingen), Carl Preiss (Ulm), Max Hilse (Bremen) oder Wilhelm Schroers (Delmenhorst).

(23) Eine Arbeit über die „Opposition der Jungen“ lieferte Dirk H. Müller unter dem Titel „Idealismus und Revolution. Zur Opposition der Jungen gegen den sozialdemokratischen Parteivorstand 1890-1894. Weitere brauchbare Beschreibungen befinden sich bei: Rudolf Rocker: Aus den Memoiren eines Deutschen Anarchisten, Peter Wienand: Der ‚geborene’ Rebell, Hartmut Rübner: Freiheit und Brot, Angela Vogel: Der deutsche Anarcho-Syndikalismus. Diese Werke geben ebenso Auskunft über die Entwicklung der FAUD in der Weimarer Zeit, wie auch: Ulrich Klan/ Dieter Nelles: Es lebt noch eine Flamme oder Hans Manfred Bock: Syndikalismus und Linkskommunismus. Über die Neukonstituierung einer anarchistischen Nachkriegsorganisation, der FFS, mit der zentralen Fragestellung Anarcho-Syndikalistische Gewerkschaft Ja oder Nein? gibt Auskunft: Hans Jürgen Degen: Anarchismus in Deutschland 1945 – 1960. Und: Hans Manfred Bock, Die "Literaten- und Studenten-Revolte" der Jungen in der SPD um 1890; in: Das Argument (Berlin/W), Nr. 63, Jg. 13, Heft 1/2, März 1971, S. 22 - 41

(24) Siehe auch Schlusskapitel „Zukunftsperspektiven des Syndikalismus“. Sehr zur Anschaffung empfehlen möchte ich hier Wolfgang Däubler: „Gewerkschaftsrechte im Betrieb. Handkommentierung“

Aus: FAU-Bremen (Hrsg.): Syndikalismus – Geschichte und Perspektiven, Bremen 2005

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